Digitale Steuerbescheide ab 2026

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird aufgrund einer Gesetzesänderung ab 01.01.2026 umgestellt. Betroffen davon sind insbesondere Steuerbescheide, da die eingereichten Steuererklärungen mittlerweile regelmäßig durch elektronische Datenübermittlung beim Finanzamt eingehen.

Bisher musste der Bescheid auf Papier übersandt werden, wenn keine Einwilligung zum elektronischen Datenabruf oder zur elektronischen Bekanntgabe vorlag. Nun könnenVerwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegebenwerden, indem sie zum Datenabruf bereitgestellt werden, insbesondere wenn der Bescheid auf eineelektronisch übermittelte Steuererklärung oder Feststellungserklärung beruht und diese durch ein Nutzerkonto des Steuerpflichtigen oder durch eine bevollmächtigte Person übermittelt wurde. Dabei ist die abrufberechtigte Person am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen.

Wer das nicht möchte, muss ab 2026 selbst aktiv werden und den Widerruf beantragen. Eine Einwilligung ist nicht mehr notwendig. Im Hinblick auf maßgebliche Fristen, sollten daher bisherige Prozesse bei den bevollmächtigten Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen überprüft und ggf. angepasst werden. Notwendige Weiterbildungen und die Informationen der Mandanten und Mitglieder sollten frühzeitig erfolgen. Insbesondere die einmonatige Einspruchsfrist beginnt automatisch zu laufen. Mit Bekanntgabefiktion beginnt diese regelmäßig am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf. Sofern dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, verschiebt sich der Beginn auf den folgenden Werktag.

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