Beitragsordnung

b.b.h. Lohnsteuerhilfeverein e. V.

Stand 01.01.2021

STUFE JAHRESEINNAHMEN BRUTTO JAHRESBEITRAG*
1 von 0,00 € bis 10.000 € 45,00 €*
2 von 10.001,00 € bis 14.000,00 € 70,00 €*
3 von 14.001,00 € bis 20.000,00 € 92,00 €*
4 von 20.001,00 € bis 25.000,00 € 98,00 €*
5 von 25.001,00 € bis 30.000,00 € 120,00 €*
6 von 30.001,00 € bis 35.000,00 € 130,00 €*
7 von 35.001,00 € bis 40.000,00 € 145,00 €*
8 von 40.001,00 € bis 45.000,00 € 152,00 €*
9 von 45.001,00 € bis 50.000,00 € 160,00 €*
10 von 50.001,00 € bis 55.000,00 € 170,00 €*
11 von 55.001,00 € bis 60.000,00 € 185,00 €*
12 von 60.001,00 € bis 70.000,00 € 207,00 €*
13 von 70.001,00 € bis 80.000,00 € 225,00 €*
14 von 80.001,00 € bis 100.000,00 € 260,00 €*
15 von 100.001,00 € bis 120.000,00 € 286,00 €*
16 von 120.001,00 € bis 150.000,00 € 313,00 €*
17 von 150.001,00 € bis ∞ € 330,00 €*

Einmalige Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft: 10,00 €*
* inklusive  gesetzlicher Umsatzsteuer

Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung. Sie ist bei einem rückwirkenden Vereinsbeitritt auch für die zurückliegenden Jahre maßgeblich.

Berechnungshinweis:
Der Jahresbeitrag der Mitglieder ist für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten und staffelt sich gemäß vorstehender Beitragsordnung.

Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus:

a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n)/Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/‐löhnen,
b) dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreien Arbeitgeberleistungen,Lohnersatzleistungen und dergleichen sowie
c) den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Bei zusammenveranlagten Eheleuten werden die unter a) bis c) genannten Einnahmen zusammengerechnet.