Dienstfahrzeug und Privat-Pkw

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug für eine Dienstreise nutzt, obwohl ihm ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Üblicherweise kommt es hier nicht zu größeren steuerlichen Problemen, so dass der Arbeitnehmer die Fahrtkosten der Dienstreise als Werbungskosten geltend machen kann. Das Niedersächsische FG musste sich nun aber mit einem Fall befassen, in dem der Firmenwagen, der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, ausschließlich privat genutzt und für Dienstreisen – ebenfalls ausschließlich – das Privatfahrzeug verwendet wurde. Das Gericht hat zugunsten des Klägers geurteilt, aber es wurde Revision zum BFH zu gelassen (Az. VI R 30/24).
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