Abgabefrist Steuererklärung 2023

Steuerlich beratene Personen müssen ihre Steuererklärungen 2023 bis spätestens 02.06.2025 abgeben. Die Verlängerung ist noch den auslaufenden Erleichterungen durch die Corona-Pandemie geschuldet. Die verlängerte Frist für nichtberatene war schon zum 02.09.2024 ausgelaufen. Das Finanzamt sollte jedoch von der steuerlichen Beratung, z.B. durch einen Steuerberater oder eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins wissen, damit Sie keine negativen Folgen, wie Verspätungszuschläge oder Schätzbescheide treffen. Außerdem sollten Sie auch die Bearbeitungszeit durch Ihre steuerliche Vertretung einberechnen. Daher ist es jetzt höchste Zeit, Unterlagen zur Bearbeitung weiterzugeben, wenn die Steuererklärung noch aussteht.
Im Jahr 2024 läuft wieder alles normal, da die Corona-Erleichterungen ausgelaufen sind. Somit endet hier die Abgabefrist für nicht steuerlich Beratene wieder sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs bzw. Wirtschaftsjahrs bei Land- und Forstwirten, also für das Kalenderjahr 2024 am 31.07.2025 bzw. am 28.02.2026, bei steuerlicher Beratung ist noch etwas länger Zeit. Die Fristen gelten nur, soweit eine Abgabepflicht besteht. In anderen Fällen können Einkommensteuer-Erklärungen freiwillig eingereicht werden, z.B. wenn dies für eine Steuererstattung sinnvoll ist. Dafür besteht bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs Zeit.
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